Kontakt 034461/561979 Steingasse 2 06642 Nebra OT Reinsdorf

Ablauf

Erstgespräch Einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis können Sie als gesetzlich Versicherte(r) über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung buchen. Das geht entweder telefonisch unter der Rufnummer 116 117, oder online unter www.eterminservice.de Dieses Erstgespräch dient einem ersten Kennenlernen und dem Erstellen einer (Verdachts-)Diagnose. Wenn Sie sich nach diesem Gespräch eine Therapie bei mir vorstellen können, erfolgt ein Eintrag in die Warteliste. Bis zum Beginn der eigentlichen Therapie können dann durchaus noch einmal sechs bis zwölf Monate vergehen. Die aktuelle Wartezeit erfahren Sie beim Erstgespräch. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch noch anderweitig umsehen, ob Sie vielleicht schneller einen Therapieplatz bekommen können oder ob Sie sich bei einem Kollegen oder einer Kollegin eine bessere Zusammenarbeit vorstellen können.

Therapiebeginn Sobald die eigentliche Therapie beginnen kann, werden Sie von mir benachrichtigt. Die folgenden bis zu sechs Sitzungen dienen ebenfalls noch als Probesitzungen und zur Erstellung einer ausführlichen Anamnese. Im Verlauf dieser ersten Sitzungen wird dann die eigentliche Therapie bei der Krankenkasse beantragt. Dazu müssen Sie als PatientIn ein Antragsformular unterschreiben. In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen beantragt. Es besteht bei weiterem Bedarf die Möglichkeit, in eine Langzeittherapie umzuwandeln, wozu 36 zusätzliche Sitzungen bewilligt werden. Weitere Informationen zur Sitzunganzahl und zum Ablauf der Therapie erhalten Sie unter www.wege-zur-psychotherapie.org

Privat Versicherte/Selbstzahler Als Privatversicherte(r) oder Selbstzahler(in) müssen Sie einen Termin für das Erstgespräch telefonisch direkt in der Praxis vereinbaren. Dies ist möglich während der telefonischen Erreichbarkeit, dienstags von 12:00 bis 13:50 Uhr. Der weitere Ablauf hängt von Art und Umfang Ihrer Versicherung ab. Bitte setzen Sie sich möglichst schon vorab mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und dem erforderlichen Antragsverfahren. Die Wartezeit ist unabhägig von der Art Ihrer Versicherung und kann vorab in der Praxis erfragt werden. Sollten Sie die Kosten für die Behandlung selber tragen wollen, so ergeben sich diese aus der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP, die Sie hier einsehen können: https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf